
Eine günstige Gelegenheit
Die finanzielle Belastung ist gleich Null.
Dank unserer Streit- und Prozesskostenübernahme müssen Sie kein eigenes Geld in die Hand nehmen, um für Ihr Recht einzutreten. Weder vor, während noch nach dem Verfahren. Ganz unabhängig davon, wie es ausgeht.
Dank unserer Streit- und Prozesskostenübernahme müssen Sie kein eigenes Geld in die Hand nehmen, um für Ihr Recht einzutreten. Weder vor, während noch nach dem Verfahren. Ganz unabhängig davon, wie es ausgeht.

Große Chance, kein Aufwand
Sie müssen sich selbst um nichts kümmern.
Die gesamte Kommunikation, von der Antragsstellung bis zur Endabrechnung, erfolgt zwischen Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt und uns. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen trotzdem jederzeit zur Verfügung. Und vermitteln Ihnen bei Bedarf auch gerne einen kompetenten Rechtsbeistand.
Die gesamte Kommunikation, von der Antragsstellung bis zur Endabrechnung, erfolgt zwischen Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt und uns. Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei Fragen trotzdem jederzeit zur Verfügung. Und vermitteln Ihnen bei Bedarf auch gerne einen kompetenten Rechtsbeistand.
So einfach funktioniert's
Sie wenden sich mit dem Wunsch der Streit- oder Prozesskostenübernahme durch youleegal an eine Anwältin bzw. einen Anwalt oder wir vermitteln Ihnen einen Rechtsbeistand.
Ihr Rechtsbeistand prüft den Fall auf Erfolgsaussicht und stellt bei positiver Beurteilung online einen Antrag auf Kostenübernahme.
Wir prüfen den Antrag ebenfalls schnell, kostenlos und unverbindlich. Bei positiver Beurteilung erstellen wir ein Angebot inklusive prozentualer Erfolgsbeteiligung.
Es folgt die digitale Vertragsunterschrift zwischen Ihnen und youleegal.
Mit der Unterzeichnung werden sofort sämtliche Anwaltsgebühren und Verfahrenskosten durch youleegal übernommen. Und das unabhängig vom Prozessausgang.
Ohne youleegal hätte ich mich als Privatperson wohl niemals getraut, meine Ansprüche gegen ein finanzstarkes Unternehmen durchzusetzen.
Gut zu wissen
Wir unterstützen Anspruchssteller:innen bei gerichtlichen Verfahren und außergerichtlichen rechtlichen Auseinandersetzungen. Anspruchsgegner:innen bzw. Beklagte können unsere Leistungen nicht in Anspruch nehmen.
Unsere Streit- und Prozesskostenübernahme gilt für sämtliche Rechtsgebiete. Voraussetzung ist jedoch, dass Rechtsstreitigkeiten finanzielle oder objektiv bewertbare materielle Forderungen zum Gegenstand haben müssen. Im Fall eines erfolgreichen Verfahrensabschlusses müssen Ihnen also Geld oder gut bewertbare Vermögenswerte zukommen.
Unsere Streitfinanzierung bei außergerichtlichen Verfahren startet bereits ab einem Streitwert von 2.000 EUR.
Die Anfrage muss zwingend über einen Anwalt oder eine Anwältin erfolgen. Sprechen Sie Ihren Rechtsbeistand einfach auf die Leistungen von youleegal an. Sollten Sie bisher noch über keinen Rechtsbeistand verfügen, können Sie gerne Kontakt zu uns aufnehmen und wir vermitteln Ihnen eine/n unserer Partner:innen.
Grundsätzlich verstehen wir uns als Partner, der Ihnen finanziell zur Seite steht. Uns ist bewusst, dass Rechtsverfahren ein sensibles und sehr persönliches Thema sind. Darum kümmern wir uns ausschließlich um die finanzielle Abwicklung und Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin ist und bleibt die einzige für Ihren Fall relevante Kontaktperson.
Worauf noch warten
Ihr Recht durchzusetzen.
Es lohnt sich.

Broschüre ohne Paragrafen
Das Wichtigste für Sie leicht und verständlich zusammengefasst.
